AGB der k1 sporthotel GmbH & Co. KG für Kauf und Nutzung von KMR Monsterrollern

§ 1 Geltung, Sprache
(1) Diese AGB gelten nur im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der k1 sporthotel GmbH & Co.KG an seine Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ausgenommen hiervon sind Hotelbuchungen. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.
(2) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
(3) Diese Bedingungen gelten bis auf Widerruf auch für künftige Aufträge und Abschlüsse.
(4) Vertragliche Absprachen gehen Bestimmungen in diesen AGB vor.
(5) k1 sporthotel GmbH & Co.KG behält sich das Recht vor, die AGB zu aktualisieren. Über die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung werden die Kunden informiert.


§ 2 Vertragsschluss, Auftraggeber, Vereinbarungen, Dienstleistungen der k1 sporthotel GmbH & Co.KG
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen uns und dem Kunden zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen durch uns vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nur berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen, sofern sie erkennbar hierzu bevollmächtigt sind. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax bzw. E-Mail. Andere Telekommunikationswege sind nicht ausreichend.
(3) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
(4) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob in eigenem oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
(5) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigen.


§ 3 Bedingungen, die vom Kunden zu gewährleisten sind
(1) Der Kunde übernimmt u. a. folgende Pflichten:
– er achtet bei jedem Einsatz auf die Einhaltung der Sicherheitshinweise und die Bedienungsanleitung;

§ 4 Preise, Zahlung, Sicherheiten
(1) Unsere Preise beinhalten keinen Transport und Verpackung. Sofern nicht anders angegeben handelt es sich immer um Nettopreise zzgl. aller Abgaben, Zölle, Bankgebühren und Steuern.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart, liefern wir nur gegen Vorkasse.
(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen, Bankgebühren, Währungsumrechnungen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die k1 sporthotel GmbH & Co.KG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und nicht mehr zurückgegeben werden kann.
(5) Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden entfallen die ihm von dem Lieferer bewilligten Rabatte.
(7) k1 sporthotel GmbH & Co.KG ist berechtigt, die Lieferung und Leistung zu verweigern, sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.
(8) Sofern durch ein Verschulden des Kunden der Transport nicht durchgeführt werden kann, ist k1 sporthotel GmbH & Co.KG berechtigt, branchenübliche Lagerkosten zu verlangen.
(9) k1 sporthotel GmbH & Co.KG kann die Preise für sämtliche Angebote jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten sofort nach der Veröffentlichung. Für bestehende Kunden werden die Preise erst 3 Monate nach der Bekanntgabe der Änderung auf den nächsten Abrechnungsmonat hin angepasst.
(10) k1 sporthotel GmbH & Co.KG ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 60% des gesamten Auftragsvolumens zu verlangen sofern der Auftrag mehr als 30 Tage vor vereinbartem Liefertermin liegt. Liegt der Liefertermin innerhalb einer 30-Tage-Frist ab Auftragsbestätigung ist eine 100% Vorauszahlung notwendig.


§ 5 Webseite
(1) k1 sporthotel GmbH & Co.KG ist nicht verpflichtet, etwaige Inhalte in seinen Medien unverzüglich oder innerhalb einer einseitig vom Kunden benannten Frist zur Verfügung zu stellen. Auf Nachfrage durch den Kunden wird die k1 sporthotel GmbH & Co.KG jedoch einen verbindlichen Termin nennen.
(2) Für Wartungsarbeiten kann die Verfügbarkeit sämtlicher Medien der k1 sporthotel GmbH & Co.KG vorübergehend und im Rahmen des branchenüblichen eingeschränkt werden.


§ 6 Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen, höhere Gewalt
(1) Eine Lieferung erfolgt nur, wenn diese gesondert vereinbart ist. Lieferungen sind gesondert zu vergüten. Sofern hierüber keine Preisabsprache erfolgt, schuldet der Kunde eine angemessene und marktübliche Vergütung.
(2) k1 sporthotel GmbH & Co.KG ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt. Sollten hierdurch zusätzliche Versandkosten entstehen, tragen wir diese.
(3) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
(4) Sofern eine etwaige Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sind die Leistungen voneinander abhängig, ist der Kunde auch hinsichtlich des nicht nutzbaren Teils zum Rücktritt berechtigt. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die k1 sporthotel GmbH & Co.KG nur berufen, wenn die k1 sporthotel GmbH & Co.KG den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

§ 7 Nachträgliche Änderungen
(1) Nachträglich, d. h. nach Vertragsschluss veranlasste Änderungen des Auftrages werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg usw.). Änderungen auf Wunsch des Kunden werden mit einem Stundensatz i.H.v. 80 € netto in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung hierzu getroffen wurde.

§ 8 Stornierungen, Kosten, Aufwendungsersatz
(1) Im Fall einer Stornierung ist an die k1 sporthotel GmbH & Co.KG eine Stornierungsgebühr wie folgt zu entrichten:

Nach einer Absage/Kündigung durch den Kunden nach Vertragsschluss oder nach Angebotsbestätigung wird eine Stornierungsgebühr von 30% des vereinbarten Gesamtauftrages fällig. Sofern bereits ein Auftrag für den Fertigungsprozess der Monsterroller ausgelöst wurde, beträgt die Stornierungsgebühr 70%. Sofern die tatsächlichen Kosten höher liegen, können nach Wahl von der k1 sporthotel GmbH & Co.KG auch die tatsächlichen Kosten verlangt werden. Die Arbeitszeit der k1 sporthotel GmbH & Co.KG und ihren Mitarbeitern wird dabei mit einem Stundensatz i.H.v. 80 € netto berechnet.
(2) Werden vereinbarte Vorauszahlungen vom Kunden nach Mahnung nicht rechtzeitig geleistet, gilt dies als Stornierung, wenn die k1 sporthotel GmbH & Co.KG auf nochmalige Nachfrage innerhalb von 14 Tagen keine Antwort erhält.
(3) Die Kilometerpauschale für selbst genutzte Fahrzeuge beträgt EUR 0,42. Für Reisen innerhalb Deutschlands wird ein Spesensatz am Tag von EUR 25,00 vergütet. Für Auslandsreisen EUR 50,00 pro Tag.

§ 9 Versand, Gefahrübergang, Erfüllungsort
(1) Sofern die k1 sporthotel GmbH & Co.KG die Lieferung übernimmt, bestimmt die k1 sporthotel GmbH & Co.KG die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach seinem billigen Ermessen.
(2) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn die k1 sporthotel GmbH & Co.KG noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 1% des Rechnungsbetrages, der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung sowie der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Oberwiesenthal.

§ 10 Anzeige von Transportschäden
(1) Der Kunde hat dem Frachtführer gem. § 438 Handelsgesetzbuch (HGB) einen Verlust oder eine Beschädigung des Gutes anzuzeigen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen.
(2) Eine Schadenanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
(3) Im Übrigen gilt § 438 Handelsgesetzbuch.

§ 11 Sach- und Rechtsmängelhaftung
(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Freigabeerklärung (z.B. bei Dienstleistungen wie Location Umsetzung, Tourenplanung und- Erstellung) auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungs- oder Umsetzungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen und Abnahmen des Kunden.
(2) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn die k1 sporthotel GmbH & Co.KG nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form, auch per Fax oder E-Mail zugegangen ist.
(3) Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse.
(4) Ist die gelieferte Ware mit einem nicht unerheblichen Sachmangel behaftet, kann der Kunde von K1 sporthotel GmbH & Co.KG zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen. Da der Kunde Unternehmer ist, kann die k1 sporthotel GmbH & Co.KG zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist K1 sporthotel GmbH & Co.KG berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. Die k1 sporthotel GmbH & Co.KG ist auch berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in einem Umfang erfüllt hat, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
(5) Auf Verlangen der k1 sporthotel GmbH & Co.KG ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die k1 sporthotel GmbH & Co.KG zurückzusenden. Bei unfrei zurückgesendeten Waren kann die Annahme verweigert werden.
(6) Die k1 sporthotel GmbH & Co.KG trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege- (günstigster Versandweg), Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.
(7) Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder die k1 sporthotel GmbH & Co.KG berechtigterweise die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind entsprechend § 14 ausgeschlossen oder beschränkt.
(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung, sofern diese vereinbart ist, sonst ab Bereitstellung zum vereinbarten Termin; soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies gilt nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden i.S.d. § 309 Nr. 7 b) BGB.
(9) Der KMR Monsterroller ist ein Sportgerät für gewerbliche Nutzer. Der Verschleiß von typischen Bauteilen wie Reifen, Scheiben oder Beläge der Bremsanlage, Lager der Achse, Lenkergriffe, Griptape für bessere Standsicherheit oder durch Lackabplatzungen am Rahmen beim Transport durch den Kunden ist von Kunde zu Kunde unterschiedlich. Im Wesentlichen hängt der Verschleißgrad von der Nutzungshäufigkeit sowie den individuellen Einsatzorten des Käufers ab, entsprechend kann die Haltbarkeit der genannten Bauteile nicht vorhergesehen oder definiert werden. Darüber sind sich Käufer und Verkäufer der KMR Monsterroller einig und schließen hiermit eine Haftung des Verkäufers entsprechend aus. Die Kosten des Austauschs der genannten Bauteile trägt demnach ausschließlich der Käufer.
(10) Schäden, die durch die natürliche Abnützung, durch übermäßigen oder unsachgemäßen Gebrauch, durch äußere Einwirkung wie Feuer, Hitze, Wasser etc., durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, durch unsachgemäße Pflege oder fehlende oder unsachgemäße Wartung entstanden sind, gelten nicht als Mängel.
(11) Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 12 Haftung
(1) Uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche sollen weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
(2) Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.
(3) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
(5) Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
(6) Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § entsprechend.
(7) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(8) Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
(9) Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Kunden gegenüber der k1 sporthotel GmbH & Co.KG bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit der k1 sporthotel GmbH & Co.KG verursacht wurden, werden auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme beschränkt.
10) Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
11) Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche, insbesondere gewährleistungsrechtlicher Art, gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Wir sind zur Zustimmung verpflichtet, soweit Sie ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweisen.
(2) Die Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zulässig.
(3) Die Aufrechnung ist nur zugelassen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 14 Änderung von Rechnungen
(1) Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Uns ist es möglich bis längstens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eine neue, berichtigte Rechnung zu erstellen. Der Kunde hat unklare Rechnungspositionen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungspositionen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang uns gegenüber geltend zu machen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden gilt die Rechnung von diesem als genehmigt. Eine Änderung der Rechnung nach dieser Frist ist nicht mehr möglich. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochenfrist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.

§ 15 Eigentumsvorbehalt
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über Produkte.
(2) Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls gem. Absatz 9 im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei unserem Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde uns gegenüber.
(8) Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
(9) Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 16 Rechte Dritter, Haftungsfreistellung
(1) Der Kunde garantiert insbesondere, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
(2) Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.
(3) Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

§ 17 Kommunikation per E-Mail
Sofern die Parteien eine Kommunikation per E-Mail vereinbart haben oder praktizieren sind sie verpflichtet innerhalb eines Tages eine Eingangsbestätigung zu senden, wenn dies in der E-Mail verlangt wird. Erhält die jeweils andere Partei innerhalb von 24h keine Eingangsbestätigung ist sie verpflichtet durch geeignete Kommunikationsmittel, z. B. Telefon u. ä., nachzufragen, ob die E-Mail eingegangen ist. Eine Pflicht, Spam Ordner anlasslos zu kontrollieren, haben die Parteien nicht.

§ 18 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 I des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte für den Gerichtsstand Oberwiesenthal für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Änderungen gelten nur, wenn diese von beiden Partnern gegengezeichnet sind.
(6) Der/die Unterzeichnende des Kunden erklärt durch seine/ihre Unterschrift, diese Bedingungen anzuerkennen und zur Unterzeichnung von Aufträgen sowie dieser Bedingungen autorisiert bzw. bevollmächtigt zu sein.
(7) Der Kunden ist verpflichtet, über den Kaufpreis und die Vertragsvereinbarungen Stillschweigen zu bewahren.

§ 19 Datenschutz
Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten der Nutzer verweist die k1 sporthotel GmbH & Co.KG auf ihre gesonderte Datenschutzerklärung.

§ 20 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen, oder Teile davon, unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.